Kindesschutz
Das Aufgabengebiet im Kindesschutz orientiert sich am Unterstützungsbedarf von Familien und am Auftrag, welchen die KESB definiert.
Unsere Aufgaben
Das Aufgabengebiet im Kindesschutz orientiert sich am Unterstützungsbedarf von Familien und am Auftrag, welchen die KESB definiert. Dieser beinhaltet die persönliche Begleitung und Beratung von Kindern und Jugendlichen mit ihren Eltern im Rahmen der gesetzlichen Kindesschutzmandate.
Wir vertreten dabei das Interesse des Kindes und setzen uns für das Kindeswohl ein. Zusätzlich führen wir das Case Management im Helfernetz und stehen mit den involvierten Fachpersonen der Schule, Ausbildungsstätte, Betreuung, Medizin oder Behörden und Gerichten in Kontakt. Bei Bedarf stellen wir Antrag bei der KESB die Massnahme an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Das kann eine Milderung der Massnahme sein oder eine Erweiterung der Kompetenzen der Beistandsperson.